Der Franziszeische Kataster (1817-1861)
Die Grundsteuer zählt zu den ältesten öffentlichen Abgaben. Da bis zum Beginn der Industrialisierung die Agrarwirtschaft der dominierende Wirtschaftssektor war, galt sie als sicherste und ertragreichste Einnahmequelle des Staates. Um Willkür bei der Festsetzung und Einhebung der Steuer zu vermeiden, musste eine Bemessung auf einer gerechten Grundlage basieren. Diese Grundlage war der „agrarische Reinertrag“. Diesen zu ermitteln und zu verzeichnen, war die Aufgabe des Grundkatasters.
Das Steuerwesen im Habsburgerreich war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch Maria Theresia und Joseph II. bereits reformiert worden. Beide Versuche wiesen aber zahlreiche Unzulänglichkeiten auf. Die Theresianische Steuerrektifikation (1748-1756) entstand unter dem Druck einer prekären wirtschaftlichen und militärischen Lage, blieb daher begrenzt wirksam. Der Josephinische Kataster (1785-1789) zielte bereits darauf ab, jeden einzelnen Grundeigentümer ungeachtet seines Standes ausschließlich nach dem Ertrag seines Grundbesitzes zur Steuerleistung heranzuziehen. Er scheiterte jedoch am Widerstand des Adels, der sich um einen erheblichen Teil seines Einkommens gebracht sah, er war deshalb nur kurze Zeit in Kraft. |
Angesichts des Scheiterns des neuen Steuersystems, das erstmals eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast anstrebte, griff man in den meisten Ländern des Habsburgerreiches wieder auf die finanztechnisch ungenügende Theresianische Steuerrektifikation zurück. Nach wie vor fehlte eine „gerechte“ Besteuerung von Grund und Boden auf Basis einer wirklichkeitsgetreuen Boden- und Ertragsschätzung.
Kaiser Franz I. griff das Problem schließlich wieder auf. Die Grundsteuer sollte den lokalen Ertragsverhältnissen und Produktionskosten angepasst werden. Nach dem Vorbild des ersten auf wissenschaftlicher Grundlage beruhenden Katasters, des von Karl VI. für das nach dem Spanischen Erbfolgekrieg an die Habsburger gefallene Herzogtum Mailand dekretierten Censimento Milanese (1718-1760) und des aufgehobenen Josephinischen Katasters, sollte ein allgemeines und langfristig gültiges System geschaffen werden, es entstand der „Stabile Kataster“. |
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Die
österreich-ungarische Monarchie 1864 |
Katastermappenblätter
Steuerbezirk Klagenfurt 1827 |
Messtisch |
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Quelle: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesensen /
Katastralmappenarchiv, Wien |
Quelle: Kärntner Landesarchiv, Klagenfurt |
Quelle:
Austria Picta,
Österreich auf alten Karten und Ansichten (1989) |
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Katastermappenblatt Steuerbezirk Klagenfurt 1827 |
Katastermappenblatt Czernoviz |
Bauparzellenprotokoll Czernoviz |
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Quelle: Kärntner Landesarchiv, Klagenfurt |
Quelle: Arhivele Naţionale, Suceava |
Quelle: Arhivele Naţionale, Suceava |
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Schätzungselaborat - KG Waltendorf/ Kärnten Quelle: Kärntner Landesarchiv Klagenfurt |
Schätzungselaborat - KG Waltendorf/ Kärnten Quelle: Kärntner Landesarchiv Klagenfurt |
Katasterpavillon Weltausstellung 1873 Quelle: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Wien |
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